Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Beziehungen zwischen der Gesellschaft ATELIER BOX, Société par actions simplifiée französischen Rechts, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 920 939 386, mit innergemeinschaftlicher USt-ID FR53920939386, mit Firmensitz in 4 rue du Caire, 75002 Paris, Frankreich, vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter (die „Gesellschaft"), und dem Kunden (der „Kunde"), dessen Kontaktdaten im Kostenvoranschlag angegeben sind (gemeinsam die „Parteien").
Die vorliegenden AGB stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 864a und 879 Abs. 3 ABGB dar und werden dem Kunden vor Vertragsabschluss vollständig und in angemessener Weise zur Kenntnis gebracht, sodass eine tatsächliche Kenntnisnahme möglich ist.
Artikel 1 – Anwendungsbereich und Zielgruppe
Die AGB haben zum Zweck, die Verkaufsbedingungen der Produkte festzulegen, die die Gesellschaft über ihre Website oder ihren Showroom (die „Produkte") dem Kunden anbietet.
Die AGB gelten ausschließlich für Beziehungen mit Unternehmern, Einzelunternehmen und juristischen Personen, die im Rahmen einer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, im Sinne des § 1 UGB und § 1 KSchG. Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Die Parteien vereinbaren, dass die AGB ausschließlich ihre Beziehung regeln. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos anzunehmen. Sämtliche entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder anderen Dokumenten enthalten sind. Solche Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Gesellschaft in Kenntnis solcher entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen die Lieferung ohne Vorbehalt an den Kunden ausführt.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Es gelten stets die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen AGB.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde ferner:
- die AGB gelesen, verstanden und vorbehaltlos angenommen zu haben;
- als Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu handeln;
- eine geschäftsfähige natürliche Person zu sein, die im Rahmen einer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit im eigenen Namen oder für Rechnung einer juristischen Person, deren Vertreter er ist, handelt;
- über die volle Rechtsfähigkeit und die erforderlichen Vollmachten zu verfügen, um sich selbst oder seine Gesellschaft zu verpflichten.
Artikel 2 – Angebot, Auftragsbestätigung, Stornierung und Rückgabe der Produkte
Angebote der Gesellschaft sind, sofern nichts anderes angegeben ist, unverbindlich und dreißig (30) Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Bestellung von Produkten bei der Gesellschaft gilt als bestätigt, wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden unterzeichnet und von der Gesellschaft schriftlich bestätigt wurde. Vor der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags genehmigte Entwürfe sind vertraglich nicht bindend.
Jede vom Kunden aufgegebene Bestellung ist fest und endgültig. Anträge auf Stornierung oder Änderung müssen schriftlich übermittelt werden, mit einem berechtigten Grund versehen sein und der schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft unterliegen. Gegebenenfalls werden stornierte Bestellungen dem Kunden anteilig für die bis zum tatsächlichen, von der Gesellschaft bestätigten Stornierungsdatum aufgewendete Zeit sowie für bereits angefallene Material- und Drittkosten in Rechnung gestellt.
Keine Rückgabe von Produkten wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft akzeptiert. Bei Rückgabe ohne Zustimmung bleiben die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zu dessen Verfügung und geben keinen Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung. Die Gesellschaft kann bei einer zuvor genehmigten Rückgabe eine Gutschrift ausstellen. Die Produkte müssen vollständig, unbenutzt, in der Originalverpackung und mit einer Kopie der Rechnung zurückgesandt werden. Die Rücksendekosten trägt der Kunde.
Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht, da die AGB ausschließlich für Unternehmer gelten.
Artikel 3 – Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
Gemäß den Grundsätzen des ABGB bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der Gesellschaft bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der betreffenden Bestellung geschuldeten Beträge sowie aller anderen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden geschuldeten Beträge (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Eigentumsübertragung ist bis zur vollständigen Preiszahlung ausgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sorgfältig zu behandeln und angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Gesellschaft unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte an die Gesellschaft ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen für Rechnung der Gesellschaft einzuziehen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe auf den Kunden oder den von ihm bestimmten Empfänger über. Bei Versendungskäufen geht die Gefahr mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versandkosten von der Gesellschaft getragen werden.
Artikel 4 – Gestaltung und Personalisierung der Produkte
Die Gesellschaft unterbreitet dem Kunden mittels eines Bogens (BAT – bon à tirer) einen Vorschlag zur Personalisierung der Produkte, einschließlich Abmessungen, Text, Farbe und Position des Logos. Ab der zweiten vom Kunden angeforderten Korrektur wird jeder neue Bogen dem Kunden mit zwanzig Euro (20 €) zuzüglich Steuern in Rechnung gestellt.
Die Genehmigung des Bogens und die Annahme des Kostenvoranschlags stellen die endgültige und verbindliche Zustimmung des Kunden zu den Produkten, ihrer Personalisierung (einschließlich Rechtschreibung, Farben, Positionierung und Abmessungen) und ihrer Produktion dar. Nach der Genehmigung sind keine Änderungen mehr möglich. Reklamationen wegen im genehmigten Bogen enthaltener Fehler sind ausgeschlossen. Jede neue Bestellung nach Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags ist Gegenstand eines neuen Kostenvoranschlags.
Zusätzliche Kosten trägt der Kunde bei einer Anfrage zur Logo-Änderung nach der Auftragsbestätigung.
Die Gesellschaft lässt die Produkte durch den/die Hersteller ihrer Wahl entsprechend den Spezifikationen des Kostenvoranschlags produzieren und behält sich das Recht vor, Subunternehmer einzusetzen.
Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass es aufgrund der ausgelagerten Produktion möglich ist, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die genaue bestellte Menge der Produkte zu liefern. Eine Über- oder Unterlieferung bis zu zehn Prozent (10 %) der bestellten Menge ist branchenüblich und muss vom Kunden akzeptiert werden; die Fakturierung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge. Sollten trotz der Bemühungen der Gesellschaft ein oder mehrere Produkte nach der Bestellung nicht verfügbar sein, wird die Gesellschaft den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist informieren. Nur tatsächlich gelieferte Produkte werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Gesellschaft haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen bei Lagerausfällen oder Nichtverfügbarkeit des Produkts.
Der Kunde ist ferner darüber informiert und akzeptiert, dass die Personalisierung der Produkte nach verschiedenen Verfahren erfolgen kann: Siebdruck, Tampondruck, Transfer, Heißprägung, Lasergravur, Stickerei usw. Ausgehend von unterschiedlichen Grundlagen kann die Gesellschaft keine mit den Pantone-Referenzen identischen Farbtöne und Brillanz erzielen. In Anbetracht der europäischen Vorschriften über Schwermetalle und Lösungsmittel entwickeln sich die Farbpigmentierungen, was zu leichten Farbtonunterschieden je nach Druckverfahren führen kann (insbesondere auf farbigem Untergrund). Reklamationen wegen solcher branchenüblicher Abweichungen und Herstellungsfehler innerhalb der üblichen Toleranzen sind unzulässig.
Artikel 5 – Rechte an Kundenmaterialien und Freistellung
Der Kunde garantiert, dass er über alle Rechte an den der Gesellschaft übermittelten Materialien (Logos, Texte, Bilder, Grafiken, Marken usw.) verfügt und dass deren Verwendung für die Personalisierung der bestellten Produkte rechtmäßig ist. Der Kunde garantiert insbesondere, dass diese Materialien keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstiger Rechte.
Der Kunde stellt die Gesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit den vom Kunden gelieferten Materialien erhoben werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Ausführung einer Bestellung abzulehnen oder auszusetzen, wenn begründete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorliegen.
Artikel 6 – Transport und Lieferung
Die Gesellschaft liefert an Kunden in Frankreich und weltweit. Die Versandkosten sind im Kostenvoranschlag je nach Gewicht der Bestellung und Lieferadresse angegeben. Für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union gehen Zölle, Einfuhrsteuern, lokale Steuern und Verwaltungsgebühren ausschließlich zulasten des Kunden.
Die Gesellschaft bemüht sich, die im Kostenvoranschlag angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Diese Fristen sind jedoch nur Richtwerte und stellen keine verbindliche Verpflichtung der Gesellschaft dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Eine der Gesellschaft nicht zurechenbare Lieferverzögerung (insbesondere bei Zollkontrollen, Streiks, Ausfällen von Lieferanten oder höherer Gewalt) kann in keinem Fall zu (i) Schadensersatz oder Vertragsstrafen, (ii) Stornierung der Bestellung, (iii) Verweigerung der Warenannahme, (iv) Verweigerung der Zahlung der geschuldeten Beträge oder (v) einer Haftung der Gesellschaft führen.
Vor der Bestellung obliegt es dem Kunden, die Richtigkeit der der Gesellschaft mitgeteilten Adresse(n) zu überprüfen. Ferner wird der Kunde darüber informiert, dass die Gesellschaft von den Transport- und Lieferbedingungen der Frachtführer abhängig ist, die dem Kunden gesondert mitgeteilt werden können. Bei Einschränkungen am Lieferort oder an den Zugangswegen (z. B. Räumlichkeiten in oberen Stockwerken ohne Aufzug) muss der Kunde dies vor der Auftragsbestätigung schriftlich der Gesellschaft mitteilen. Diese Einschränkungen können zusätzliche Versandkosten verursachen.
Die Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund falscher Adressangabe oder nicht mitgeteilter Zugangsschwierigkeiten kann keine Haftung der Gesellschaft, keine Stornierung der Bestellung und keine Zahlungsverweigerung rechtfertigen. Die Neuterminierung der Lieferung nach einer dem Kunden zurechenbaren Lieferunmöglichkeit führt zu zusätzlichen Versandkosten zulasten des Kunden.
Artikel 7 – Empfang und Untersuchungspflicht
Bei der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Konkret ist der Kunde verpflichtet:
- den Zustand der Verpackung, die Anzahl und den Inhalt der Packstücke sowie den Zustand der Produkte bei der Lieferung zu überprüfen;
- etwaige Anomalien betreffend den Zustand der Verpackung, die Anzahl und den Inhalt der Packstücke oder den Zustand der Produkte („Anomalien") als klare, präzise und vollständige handschriftliche Vorbehalte auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken, in Anwesenheit des Frachtführers, wobei der Frachtführer und der Kunde die vermerkten Vorbehalte zu datieren und zu unterzeichnen haben. Bei Weigerung des Frachtführers, zu unterzeichnen, muss der Kunde dies schriftlich auf dem Lieferschein festhalten;
- im Falle von Anomalien kann der Kunde die Lieferung ganz oder teilweise verweigern; zusätzlich zu den Vorbehalten hat der Kunde innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach der Lieferung ein Einschreiben mit Rückschein an den Frachtführer zu senden. Eine Kopie dieses Schreibens sowie des Lieferscheins mit den Vorbehalten muss gleichzeitig per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an die Gesellschaft übermittelt werden, spätestens innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach der Lieferung.
Nach Ablauf der Frist von drei (3) Kalendertagen und bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens gilt der Kunde als endgültig und vorbehaltlos einverstanden mit der Annahme der Produkte.
Eine Verweigerung der Produkte bei der Lieferung ist missbräuchlich, wenn der Kunde bei der Lieferung die geltend gemachten Anomalien nicht anhand des Lieferscheins und/oder Frachtbriefs nachweisen kann; dies kann seine Haftung auslösen.
Bei Versand an eine andere als die Adresse des Kunden tritt der Empfänger der Produkte an die Stelle des Kunden und übernimmt durch Unterzeichnung des Lieferscheins die Verantwortung; die Untersuchungs- und Anzeigepflichten des Kunden bleiben unberührt.
Artikel 8 – Konformitätsgewährleistung und Reklamationen
Die Gesellschaft gewährleistet, dass die Produkte der Bestellung und dem genehmigten Bogen entsprechen.
Sollten der Kunde oder der vom Kunden bezeichnete Empfänger der Produkte nach dem Auspacken der Produkte nicht offensichtliche Anomalien in Bezug auf fehlende Produkte, gelieferte Produkte, die von den bestellten abweichen, oder Produkte feststellen, die ausschließlich der Gesellschaft zurechenbare Schäden erlitten haben und dadurch unbrauchbar geworden sind, wird der Kunde der Gesellschaft per E-Mail und per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Frist von höchstens achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung eine sehr detaillierte Beschreibung der festgestellten Anomalie mitteilen und dabei die betreffenden Produkte, die Bestellnummer und das Lieferdatum angeben. Diese Frist stellt eine Rügefrist im Sinne des § 377 UGB dar, die auf Handelsgeschäfte zwischen Unternehmern anwendbar ist. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.
Sollte die Gesellschaft innerhalb der vorgenannten Frist von achtundvierzig (48) Stunden keine Konformitätsbeanstandung erhalten, gelten die Lieferung und die Produkte gemäß § 377 Abs. 2 UGB als genehmigt und der Bestellung sowie dem genehmigten Bogen entsprechend. Der Kunde kann keine Reklamation mehr geltend machen.
Bei einer von der Gesellschaft anerkannten Anomalie hat die Gesellschaft nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Verbesserung oder Austausch gemäß § 932 ABGB). Sollte die Nachbesserung zweimal fehlschlagen oder unmöglich bzw. unzumutbar sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, richten sich nach Artikel 12 dieser AGB.
Gelieferte Produkte, die im Zusammenhang mit der Personalisierung gemäß Artikel 4 der AGB Abweichungen aufweisen, können nicht aufgrund dieser Abweichungen beanstandet werden.
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Produkt oder Teile davon zu reparieren, zu ersetzen oder zurückzunehmen, wenn der Mangel ganz oder teilweise auf (i) einen Unfall, (ii) Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden oder des von ihm bezeichneten Empfängers, (iii) eine Verwendung, die nicht den mit dem Produkt gelieferten Anweisungen entspricht, (iv) Veränderung, Modifikation, Installation oder Reparatur, die nicht von der Gesellschaft oder ohne deren schriftliche Genehmigung durchgeführt wurde, oder (v) natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.
Die Parteien vereinbaren, dass die Inanspruchnahme dieser Gewährleistung in keinem Fall die Nichtzahlung der von der Gesellschaft ausgestellten Rechnungen rechtfertigt.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt gemäß § 933 ABGB in Verbindung mit § 377 UGB und der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien ein (1) Jahr ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
Artikel 9 – Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Alle auf der Website oder in den Kostenvoranschlägen der Gesellschaft angegebenen Preise verstehen sich in Euro netto, ohne Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstige nach den Gesetzen und Vorschriften der Liefer- oder Durchfuhrländer zu leistende Zahlungen, die zulasten des Kunden gehen. Versandkosten und mit der Bestellung des Kunden verbundene technische Kosten (Kurierkosten, Fotokosten, Formkosten usw.) gehen ebenfalls zulasten des Kunden.
Die Zahlung der Bestellungen erfolgt per Banküberweisung oder Kreditkarte.
Sofern zwischen den Parteien nichts ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten folgende Standardzahlungsbedingungen:
- Zahlung einer Anzahlung zwischen dreißig Prozent (30 %) und hundert Prozent (100 %) der für die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen geschuldeten Beträge, wie im Kostenvoranschlag angegeben, bei Auftragsbestätigung;
- Zahlung des Restbetrags bei Lieferung der Produkte.
Die Zahlungsfristen dürfen unter keinem Vorwand hinausgezögert werden, und keine Reklamation über die Qualität eines Produkts hat aufschiebende Wirkung auf die entsprechende Zahlung, wenn das Reklamationsverfahren nach Artikel 8 der AGB nicht eingehalten wurde.
Bei Nichtzahlung des Kunden bei Fälligkeit und nach erfolgloser Mahnung binnen acht (8) Kalendertagen kann die Gesellschaft die Lieferung der verbleibenden Produkte und der Folgeaufträge aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Entschädigung geltend gemacht werden kann.
Jeder bei Fälligkeit nicht bezahlte Betrag kann auf einfache Mahnung die sofortige Fälligkeit aller, auch der noch nicht fälligen, der Gesellschaft geschuldeten Beträge zur Folge haben.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen bei Erhalt für Anzahlungen und am Lieferdatum für den Restbetrag zahlbar.
Gemäß dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr fallen bei Zahlungsverzug auf die geschuldeten Beträge Verzugszinsen zu einem Satz an, der dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatz zuzüglich neun komma zwei (9,2) Prozentpunkten entspricht, bis zur vollständigen Zahlung, kraft Gesetzes und ohne Mahnung. Der Kunde schuldet ferner kraft Gesetzes eine pauschale Mindestentschädigung von vierzig (40) Euro für Beitreibungskosten. Das Recht, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt vorbehalten.
Artikel 10 – Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungen von der Gesellschaft anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
Die Haftung der Gesellschaft kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer der in den AGB beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt versteht man in diesem Sinne jedes externe, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Betriebsunterbrechungen, Cyberangriffe, Epidemien und Pandemien, staatliche oder behördliche Maßnahmen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Rohstoff- oder Energieknappheit, Ausfall wesentlicher Lieferanten oder Subunternehmer.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigung aufzulösen.
Artikel 12 – Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen sind die in den AGB vorgesehenen Gewährleistungen und Rechtsbehelfe die einzigen von der Gesellschaft gewährten Gewährleistungen. Die Gesellschaft schließt ausdrücklich jede andere Gewährleistung aus und ermächtigt keine andere Person, in ihrem Namen eine andere Verpflichtung oder Gewährleistung in Bezug auf den Vertrieb, Verkauf oder die Verwendung ihrer Produkte zu übernehmen.
Die Gesellschaft haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
In allen anderen Fällen haftet die Gesellschaft nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, entgangene Chancen, Kundenverluste, Rufschäden oder Datenverluste ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung der Gesellschaft gegenüber dem Kunden und/oder den vom Kunden bezeichneten Empfängern der Produkte ist im gesetzlich zulässigen Umfang auf den Nettowert der betreffenden Bestellung beschränkt und darf in keinem Fall den vom Kunden im Jahr vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an die Gesellschaft gezahlten Nettobetrag überschreiten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Gesellschaft. Die Parteien vereinbaren, dass die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sachlich gerechtfertigt und im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB nicht gröblich benachteiligend sind, unter Berücksichtigung des Preises der Produkte, der zwischen den Parteien geteilten Risiken und des B2B-Charakters der Geschäftsbeziehung.
Artikel 13 – Geistiges Eigentum
Sofern nichts ausdrücklich anderes vereinbart ist, bleiben die von der Gesellschaft erstellten Zeichnungen, Entwürfe, Klischees, Formen und Werkzeuge jeglicher Art deren ausschließliches Eigentum, auch wenn sie Gegenstand einer Beteiligung des Kunden bei der Fakturierung waren.
Die Inhalte – einschließlich der Zusammenstellung und Anordnung – der Website atelierbox.at, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Logos, Symbole, Schaltflächen, Bilder, Audioclips, Datenbanken und Software, sind Elemente, deren Rechte der Gesellschaft zustehen oder mit Genehmigung des Rechteinhabers verwendet werden. Die Inhalte sind somit durch französische, europäische und internationale Gesetze sowie durch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Markenschutzgesetz (MSchG) geschützt. Die Vervielfältigung, Verwendung oder Nutzung der Marke, des Namens und des Logos der Gesellschaft ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung ist verboten und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Rechte am geistigen Eigentum der Gesellschaft und Dritter zu respektieren.
Jede Bestellung von Produkten durch den Kunden beinhaltet die Ermächtigung an die Gesellschaft, den Namen, die Marke und das Logo des Kunden als Referenz in ihren Geschäftsunterlagen oder auf ihrer Website zu verwenden, sofern der Kunde vor der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich schriftlich Widerspruch einlegt.
Artikel 14 – Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei (einschließlich Preise, Bedingungen, technische Informationen, Geschäftsstrategien und Kundeninformationen) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.
Artikel 15 – Anti-Korruption und Compliance
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung (einschließlich der §§ 304 ff. StGB), der Geldwäscheprävention (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) und der Wirtschaftssanktionen. Der Kunde bestätigt, dass weder er noch seine gesetzlichen Vertreter Gegenstand anwendbarer Sanktionen sind.
Artikel 16 – Schutz personenbezogener Daten
Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen verpflichten sich die Parteien gegenseitig zur Einhaltung der anwendbaren Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und des französischen Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Soweit die Gesellschaft im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter für Rechnung des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Artikel 17 – Abtretung
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft an Dritte abtreten oder übertragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Verkaufs an Dritte zu übertragen.
Artikel 18 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Artikel 19 – Sprache
Diese AGB sind in französischer und deutscher Sprache verfasst. Bei Auslegungsunterschieden zwischen beiden Fassungen ist die französische Fassung maßgebend.
Artikel 20 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich französischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Für Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Entstehung, Auslegung, Durchführung und/oder Beendigung des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das Handelsgericht Paris (Tribunal de commerce de Paris) zuständig, ungeachtet der Mehrzahl der Beklagten oder einer Streitverkündung, auch für einstweilige oder sichernde Verfahren.
Ausdrückliche Zurkenntnisnahme wesentlicher Bestimmungen (§§ 864a und 879 Abs. 3 ABGB)
Gemäß den §§ 864a und 879 Abs. 3 ABGB, welche die Wirksamkeit ungewöhnlicher oder gröblich benachteiligender Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, erklärt der Kunde, nach vorheriger und angemessener Kenntnisnahme, insbesondere folgende Klauseln dieser AGB zur Kenntnis genommen und ausdrücklich angenommen zu haben:
Artikel 1 (Ausschluss der Einkaufsbedingungen des Kunden und B2B-Charakter der Beziehung); Artikel 2 (Kein gesetzliches Rücktrittsrecht; Stornierung zulasten des Kunden); Artikel 3 (Erweiterter Eigentumsvorbehalt und vorweggenommene Forderungsabtretung); Artikel 4 (10%ige Toleranz bei den Mengen; Ausschluss von Reklamationen für branchenübliche Abweichungen); Artikel 5 (Freistellungsverpflichtung des Kunden); Artikel 7 (Verfahren und Fristen für die Mängelrüge); Artikel 8 (48-Stunden-Rügefrist gemäß § 377 UGB und Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gemäß § 933 ABGB in Verbindung mit § 377 UGB); Artikel 9 (Verzugszinsen und pauschale Entschädigung gemäß Zahlungsverzugsgesetz); Artikel 10 (Beschränkungen des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts); Artikel 11 (Erweiterte höhere Gewalt und Rücktritt nach 60 Tagen); Artikel 12 (Haftungsbeschränkung im Rahmen des § 879 Abs. 3 ABGB); Artikel 13 (Geistiges Eigentum und Ermächtigung zur Referenznutzung der Marke); Artikel 17 (Abtretungsverbot für den Kunden); Artikel 20 (Anwendbares französisches Recht und ausschließlicher Gerichtsstand Paris).
Der Kunde bestätigt, dass ihm eine tatsächliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser Klauseln gewährt wurde, dass er deren Tragweite und Konsequenzen verstanden hat und dass er diese frei, ausdrücklich und aufgeklärt angenommen hat, wobei ihm hierfür ausreichend Zeit eingeräumt wurde. Der Kunde erkennt ferner an, dass diese Klauseln in Anbetracht des B2B-Charakters der Beziehung und der vergleichbaren Verhandlungsposition der Parteien fair und angemessen im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB sind.
